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Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz

Diese finanzielle Direktleistung richtet sich an Menschen mit schwerer Körperbehinderung. Der FSW fördert die Persönliche Assistenz im Alltag in den Bereichen:

  • Haushalt
  • Körperpflege und Erhaltung der Gesundheit
  • Mobilität
  • Kommunikation und Freizeit

Ziel ist es, ein maximales Ausmaß an Selbstbestimmung und individueller Lebensgestaltung zu ermöglichen. Die Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz (PGE für PA) im Alltag ist eine freiwillige Leistung des FSW, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Hinweis: Für „Assistenz am Arbeitsplatz“ (oder den Weg dorthin) wenden Sie sich bitte an das Sozialministeriumservice – Landesstelle Wien. Der Dienstleister „WAG Assistenzgenossenschaft“ übernimmt die Beratung und Leistungserbringung für das Sozialministeriumservice.

Voraussetzungen

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Wien
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder durch das EWR-Abkommen Begünstigte oder Gleichstellung
  • Körperbehinderung, Pflegegeld der Stufen 3 bis 7
  • Volljährigkeit bis zum Erreichen des 65. Lebensjahres
  • Keine wirksame Vorsorgevollmacht oder Erwachsenenvertretung
  • Selbstverwaltungskompetenz
  • Sie leben in einem Privathaushalt (im Unterschied zu Einrichtungen des Betreuten Wohnens)
  • kein Bezug gleichartiger oder ähnlicher Leistungen, wie z. B. Vollbetreutes Wohnen, Regelfahrtendienst, Tagesstruktur, 24-Stunden-Betreuung, ambulante/extramurale Pflege und Betreuung (mit Ausnahme der Medizinischen Hauskrankenpflege)

Antrag

Bitte legen Sie dem Antrag auf die Förderung (PDF, 279 KB) folgende Unterlagen bei:

  • aktuelle Einkommensbelege
  • Fragebogen Selbsteinschätzung Assistenzbedarf (XLS, 129 KB) – diesen Fragebogen können Sie direkt am Computer ausfüllen und an uns schicken. Bitte wenden Sie sich an eine der rechts angeführten Peer-Beratungsstellen, die Sie beim Ausfüllen der Selbsteinschätzung unterstützen. Falls Sie keine Möglichkeit haben, den Fragebogen am Computer auszufüllen, können Sie hier ein handschriftlich auszufüllendes Formular herunterladen: Fragebogen Selbsteinschätzung – handschriftlich (PDF, 221 KB).
  • letztgültige Pflegegeldeinstufung (sofern diese noch nicht im FSW aufliegt)
  • aktuelle Befunde
  • Bestätigung über die vom Sozialministeriumservice bewilligten Stunden für „Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA)“

Bei laufendem Leistungsbezug müssen Sie den Antrag auf Erhöhung und/oder Neubemessung (PDF, 177 KB) verwenden.

Zur Verlängerung der Leistung stellen Sie einen Antrag auf Verlängerung der Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz (PGE für PA) (PDF, 150 KB).

Abrechnung

Um die widmungsgemäße Verwendung der Geldmittel zu belegen, müssen Sie jeden Monat einen ausgefüllten Verwendungsnachweis per E-Mail an den FSW schicken. Das Formular finden Sie unter:

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine halbjährliche Abrechnung möglich. Für die halbjährliche Abrechnung der PGE finden Sie die dafür notwendigen Verwendungsnachweise unter:

Sie können die Formulare aber auch herunterladen und handschriftlich ausfüllen:

Weitere Information zur Abrechnung der PGE finden Sie hier:

Weitere Informationen über die Voraussetzungen, die Antragstellung etc. entnehmen Sie bitte der "Spezifischen Förderrichtlinie Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz (PGE für PA) für Menschen mit Behinderung“ (PDF, 140 KB).

Detaillierte Antworten auf häufig gestellte Fragen zur PGE finden Sie hier:

Kosten

Förderung und Kosten

Die Höhe der Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz richtet sich nach der Pflegegeldstufe und dem individuellen Assistenzbedarf.

Der aktuelle fiktive Stundensatz der PGE für PA beträgt seit 1.1.2024 EUR 22,00.
Änderungen werden auf fsw.at veröffentlicht und alle PGE Kund:innen werden gesondert darüber informiert.

Bis zum 31.12.2024 ist die adaptierte Angehörigenregelung (50 % von der bewilligten, monatlichen Fördersumme, statt 30 % der eingereichten monatlichen Summe) in Kraft.
Änderungen werden auf fsw.at veröffentlicht und alle PGE Kund:innen werden gesondert darüber informiert.

Vermittlung

Beratung und Anmeldung

Das FSW-Kund:innenservice berät Sie gerne!

Sie können sich auch an eine der empfohlenen, spezialisierten Peer-Beratungsstellen (siehe rechts) wenden. Dort erhalten Sie weitere Informationen rund um Leistung und Antrag, Leben mit persönlicher Assistenz und zu PA-Dienstleistern.

Fördert. Stärkt. Wirkt.

FSW-Kund:innentelefon

01/24 5 24
täglich 8:00–20:00 Uhr

FSW-Beratungszentren

7 x in Wien
Mo–Fr: 8:00–15:00 Uhr