zum Inhalt zur Navigation zur Suche

Blindenführhunde

Blindenführhunde sind Hunde verschiedener Rasse, die blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen bei der Bewältigung ihres Alltages unterstützen. Der FSW fördert die Anschaffungskosten eines Blindenführhundes. Ein Kostenzuschuss bis zu einer Höhe von maximal 15.000 Euro brutto ist möglich.

Voraussetzungen

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Wien
  • Österreichische Staatsbürgerschaft, durch das EWR-Abkommen Begünstigte oder Gleichstellung aufgrund von Staatsverträgen bezüglich der Hilfe für Menschen mit Behinderung
  • Vorliegen einer Behinderung gemäß der „Spezifischen Förderrichtlinie für PKW-Adaptierungen, Blindenführhunde und Konsumgüter“ (PDF, 232 KB)
  • Bedarfserhebung durch den FSW (persönlich oder basierend auf bereits bestehenden eingereichten Gutachten)
  • Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Umstände. Dem Antrag ist ein Nachweis in Form einer Darstellung der persönlichen Verhältnisse, der finanziellen und familiären Situation sowie der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Leistung, beizulegen.
  • Nachweis der Eignung des Hundes nach den Richtlinien des BMASK
Kosten

Förderung und Kosten

Die Höhe des Zuschusses zu den Anschaffungskosten hängt von der finanziellen Situation der Person ab, die den Antrag stellt (Gesamteinkünfte, Unterhaltsansprüche, Vermögen, Pflegegeld). Das Team des FSW-Kund:innenservice berechnet die genaue Höhe für Sie. Innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren werden Kosten bis zu maximal 15.000 Euro übernommen.

Das Sozialministeriumservice bietet zusätzliche Leistungen und Förderungen im Zusammenhang mit Blindenführhunden an.

Vermittlung

Beratung und Anmeldung

Das FSW-Kund:innenservice berät Sie gerne!

Weitere Informationen über die Voraussetzungen, die Antragstellung etc. finden Sie in der „Spezifischen Förderrichtlinie für PKW-Adaptierungen, Blindenführhunde und Konsumgüter“ (PDF, 232 KB).

Neben dem FSW unterstützen auch andere Kostenträger:


Fördert. Stärkt. Wirkt.

FSW-Kund:innentelefon

01/24 5 24
täglich 8:00–20:00 Uhr

FSW-Beratungszentren

7 x in Wien
Mo–Fr: 8:00–15:00 Uhr