Fahrtkostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen
Bis 31.12.2025 gilt: Der FSW übernimmt für hochgradig sehbehinderte und blinde Menschen die Kosten für eine aktuell gültige Jahreskarte der Wiener Linien. Alternativ dazu können Sie einen Zuschuss zu einem aktuell gültigen KlimaTicket erhalten.
Ab 1.1.2026 gilt: Hochgradig sehbehinderte und blinde Menschen erhalten vom FSW einen Kostenzuschuss zu einer aktuell gültigen Jahreskarte der Wiener Linien. Alternativ dazu können Sie einen Zuschuss zu einem aktuell gültigen KlimaTicket oder einem aktuell gültigen Top-Jugendticket erhalten.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Wien
- Diagnose Blindheit bzw. hochgradige Sehbehinderung nach der Verordnung zum Bundespflegegeldgesetz (BPGG) bzw. Wiener Pflegegeldgesetz (WPGG)
- Mindestalter: 6 Jahre
- Ab 1.1.2026: Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gemäß § 4 des Chancengleichheitsgesetzes Wien (CGW)
Förderung und Kosten
Jahreskarte der Wiener Linien mit Gültigkeitsbeginn spätestens 1.12.2025: Sie nutzen die Wiener Linien kostenlos. Die Kosten für die Jahreskarte übernimmt zur Gänze der FSW – für blinde Menschen einschließlich der Kosten für eine Begleitperson (wird auf der Jahreskarte vermerkt).
Beim KlimaTicket Ö (gültig in ganz Österreich) oder dem VOR KlimaTicket Metropolregion bis 31.12.2025 gilt: Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe der Kosten einer Jahreskarte der Wiener Linien (Ticketart Erwachsene oder Senior, bei Einmalzahlung).
Ab 1.1.2026 gilt generell: Der FSW gewährt einen Kostenzuschuss zu einer Jahreskarte der Wiener Linien oder KlimaTicket Ö (gültig in ganz Österreich) oder ein VOR KlimaTicket Metropolregion oder Top-Jugendticket. Der Zuschuss des FSW beträgt max. 100 % der Kosten einer ermäßigten Jahreskarte der Wiener Linien (bei Einmalzahlung). Wenn das gekaufte Jahresticket günstiger als die ermäßigte Jahreskarte ist, wird nur der tatsächlich gezahlte Betrag bezuschusst.
Der Kostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel ist eine freiwillige Leistung des FSW, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Eine gleichzeitige Förderung des Freizeitfahrtendienstes ist ausgeschlossen.
Beratung und Anmeldung
Das FSW-Kund:innenservice berät Sie gerne!
Jahreskarte der Wiener Linien mit Gültigkeitsbeginn spätestens 1.12.2025:
Den Antrag müssen Sie direkt bei den Wiener Linien im Kundenservicecenter (U3-Station Erdberg) zusammen mit folgenden Unterlagen einreichen:
- Gültiger Lichtbildausweis
- Gültiger Meldezettel
- Nachweis der Blindheit bzw. schweren Sehbehinderung (z. B. Behindertenpass, Bestätigung der pflegegeldauszahlenden Stelle, dass Pflegegeld aufgrund der Blindheit bzw. hochgradigen Sehbehinderung bezogen wird. Der Pflegegeldbescheid ohne Angabe der Diagnose allein genügt nicht, da die Pflegestufe keine direkte Auskunft über die Art der Behinderung gibt).
- Zusätzlich ist ein Passfoto mitzubringen
Das Kund:innenservicecenter der Wiener Linien steht Ihnen für weitere Informationen und Fragen zur Verfügung.
Ab 1.1.2026 müssen Sie den Antrag auf Fahrtkostenersatz zu einer Jahreskarte der Wiener Linien oder zu einem Top-Jugendticket beim FSW stellen!
Ein KlimaTicket Ö oder VOR KlimaTicket Metropolregion beantragen Sie bitte generell beim FSW.
Bitte legen Sie dem Antrag auf Förderung des KlimaTickets für blinde und sehbehinderte Menschen alle erforderlichen Unterlagen bei. Die Entscheidung über den Antrag erhalten Sie schriftlich.
Fördert. Stärkt. Wirkt.
FSW-Kund:innenservice
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