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Fahrtkostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen

Blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten vom FSW einen Kostenzuschuss zu einer aktuell gültigen Jahreskarte der Wiener Linien. Alternativ dazu können Sie einen Zuschuss zu einem aktuell gültigen KlimaTicket oder einem aktuell gültigen Top-Jugendticket erhalten.

Voraussetzungen

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Wien, oder mangels eines solchen gewöhnlicher Aufenthalt in Wien
  • Diagnose Blindheit bzw. hochgradige Sehbehinderung nach der Verordnung zum Bundespflegegeldgesetz (BPGG) bzw. Wiener Pflegegeldgesetz (WPGG)
  • Mindestalter: 6 Jahre
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gemäß § 4 des Chancengleichheitsgesetzes Wien (CGW)
Kosten

Förderung und Kosten

Der FSW gewährt einen Kostenzuschuss zu einer Jahreskarte der Wiener Linien, einem KlimaTicket Ö (gültig in ganz Österreich), einem VOR KlimaTicket Metropolregion oder einem Top-Jugendticket. Der Zuschuss des FSW beträgt max. 100 % der Kosten einer ermäßigten Jahreskarte der Wiener Linien (bei Einmalzahlung). Wenn das gekaufte Jahresticket günstiger als die ermäßigte Jahreskarte ist, wird nur der tatsächlich gezahlte Betrag bezuschusst.

Der Kostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel ist eine freiwillige Leistung des FSW, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Eine gleichzeitige Förderung des Freizeitfahrtendienstes ist ausgeschlossen.

Vermittlung

Beratung und Anmeldung

Das FSW-Kund:innenservice berät Sie gerne!

Bitte verwenden Sie den Antrag auf Fahrtkostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen. Legen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei. Die Entscheidung über den Antrag erhalten Sie schriftlich.

Fördert. Stärkt. Wirkt.

FSW-Kund:innenservice

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FSW-Beratungszentren

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