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Dolmetschleistungen (soziale Rehabilitation)

Wenn es zur Teilhabe am sozialen Leben notwendig ist, fördert der FSW spezielle, für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen geeignete Dolmetschleistungen, z. B.

  • Gebärdensprache
  • Symbolsprache
  • taktiles Gebärden
  • Lormen

Einen finanziellen Zuschuss können Sie beispielsweise beantragen:

  • für die Teilnahme an einer Rechtsberatung
  • für Arztbesuche
  • bei Wohnungsbesichtigungen
  • bei Elternabenden
  • bei Bankgeschäften
Voraussetzungen

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Wien
  • Österreichische Staatsbürgerschaft, durch das EWR-Abkommen Begünstigte oder Gleichstellung aufgrund von Staatsverträgen bezüglich der Hilfe für Menschen mit Behinderung

Vorliegen einer Behinderung gemäß der „Spezifischen Förderrichtlinie für behinderungsspezifische Dolmetschleistungen

Kosten

Förderung und Kosten

Die aktuell gültige maximale Fördersumme pro Kalenderjahr entnehmen Sie bitte der Liste „Honorarsätze und Jahresfördersummen für behinderungsspezifische Dolmetschleistungen

Vermittlung

Beratung und Anmeldung

Das FSW-Kund:innenservice berät Sie gerne!

Bitte geben Sie beim Antrag auf Förderung unter beantragte Leistung „Dolmetschleistung für soziale Rehabilitation für Menschen mit einer Hörsehbehinderung oder taubblinde Menschen“ an.

Fördert. Stärkt. Wirkt.

FSW-Kund:innentelefon

01/24 5 24
täglich 8:00–20:00 Uhr

FSW-Beratungszentren

7 x in Wien
Mo–Fr: 8:00–15:00 Uhr