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Berufsqualifizierung: Lehrlingsausbildung

Das Lehrmodell „Integrative Berufsausbildung“ richtet sich an Jugendliche mit Behinderung nach Beendigung der Schulpflicht. Es bietet die Möglichkeit eine verlängerte Lehre oder eine Teilqualifizierung zu absolvieren. Die Ausbildung findet in der Regel im Rahmen einer 5-Tage-Woche werktags bei einer Trägerorganisation statt. Die konkreten Leistungen und Angebote sind je nach Anbieter unterschiedlich. 

Voraussetzungen

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Wien
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU-Bürger:innen, Asylberechtigte oder Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung), Ausnahmen sind möglich
  • Berechtigung zur Inanspruchnahme einer Leistung gemäß dem Chancengleichheitsgesetz Wien
  • Beratung und Bedarfserhebung durch den Fonds Soziales Wien

Die Aufnahmekriterien der Trägerorganisationen sind unterschiedlich. Erkundigen Sie sich bitte bei der jeweiligen Organisation direkt:

Kosten

Förderung und Kosten

Die Teilnahme an der Lehrlingsausbildung im Rahmen der Berufsqualifizierung des FSW ist kostenlos. Die Jugendlichen erhalten eine Lehrlingsentschädigung/Ausbildungsbeihilfe.

Über die Höhe der Entschädigungen und Beihilfen sowie über mögliche Beiträge informieren Sie sich bitte bei der jeweiligen Trägerorganisation.

Vermittlung

Beratung und Anmeldung

Das FSW-Kund:innenservice berät Sie gerne!

Nähere Informationen und Beratung zur Lehrlingsausbildung erhalten Sie auch direkt bei den Anbietern. Bitte geben Sie unter „beantragte Leistung“ beim Antrag auf Förderung von Maßnahmen der Behindertenhilfe (PDF, 279 KB) „Lehrlingsausbildung“ an. Unter „Sonstiges“ tragen Sie bitte die von Ihnen gewünschte Trägerorganisation ein.

Fördert. Stärkt. Wirkt.

FSW-Kund:innentelefon

01/24 5 24
täglich 8:00–20:00 Uhr

FSW-Beratungszentren

7 x in Wien
Mo–Fr: 8:00–15:00 Uhr