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PKW-Adaptierungen

Der FSW fördert für Menschen mit Behinderung, denen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund einer Gehbehinderung nicht möglich ist, die behinderungsgerechte Adaptierung eines PKWs.

Einen Kostenzuschuss in der Höhe von bis zu maximal 5.000 Euro brutto können Sie für folgende Anpassungen beantragen:

  • Kupplungsadaptierungen (z .B. Umbau auf Handbetrieb, Umbau auf Automatik)
  • Brems- und Beschleunigungsmechanismen (z. B. Fußraster, Handgas)
  • Bedienungsmechanismen (z. B. Lichtschalter, Drehknopf, Drehgabel)
  • Adaptierung des Lenkersitzes (z. B. drehbarer Lenkersitz)
  • Lenkungsmechanismen (z. B. höhenverstellbares Lenkrad)
  • Rückhaltesysteme für Rollstühle oder Personen (Fixierungsmechanismen)
  • Einstiegshilfen
  • Für Kinder mit Behinderung konzipierte Kindersitze
Voraussetzungen

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Wien
  • Österreichische Staatsbürgerschaft, durch das EWR-Abkommen Begünstigte oder Gleichstellung aufgrund von Staatsverträgen bezüglich der Hilfe für Menschen mit Behinderung
  • Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel
  • Vorliegen einer Behinderung gemäß der „Spezifischen Förderrichtlinie für PKW-Adaptierungen, Blindenführhunde und Konsumgüter
  • Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Umstände. Dem Antrag ist ein Nachweis in Form einer Darstellung der persönlichen Verhältnisse, der finanziellen und familiären Situation sowie der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Leistung beizulegen.
  • Bedarfserhebung durch den FSW (persönlich oder basierend auf bereits bestehenden eingereichten Gutachten)
Kosten

Förderung und Kosten

Die genaue Höhe der Förderung, die der FSW als Zuschuss zur PKW-Adaptierung leistet, wird individuell berechnet. Dabei wird die finanzielle Situation der antragstellenden Person (Gesamteinkünfte, Unterhaltsansprüche, Vermögen, Pflegegeld) berücksichtigt.

Die Förderung für diese Leistung kann nur einmal innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren gewährt werden.

Für PKWs, die innerhalb eines Jahres vor Beantragung der Förderung gekauft wurden, kann ein Zuschuss nur dann gewährt werden, wenn der Bruttokaufpreis 22.000 Euro nicht überschritten hat. Anschaffungskosten eines PKWs sowie Zusatz- und Sonderausstattungen werden nicht gefördert.

Vermittlung

Beratung und Anmeldung

Das FSW-Kund:innenservice berät Sie gerne!

Weitere Informationen über die Voraussetzungen, die Antragstellung etc. finden Sie in der „Spezifischen Förderrichtlinie für PKW-Adaptierungen, Blindenführhunde und Konsumgüter“.

Neben dem FSW unterstützen auch andere Kostenträger:


Fördert. Stärkt. Wirkt.

FSW-Kund:innentelefon

01/24 5 24
täglich 8:00–20:00 Uhr

FSW-Beratungszentren

7 x in Wien
Mo–Fr: 8:00–15:00 Uhr