Kindergarten
Für Kinder mit Behinderung gibt es – zusätzlich zu den Angeboten der städtischen Kindergärten der MA 10 – auch spezialisierte Kindergärten, in denen sie bestmöglich gefördert werden. Der FSW unterstützt den Kindergartenbesuch für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis maximal zum Beginn der Schulpflicht finanziell.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Wien
- Österreichische Staatsbürgerschaft (EU-BürgerInnen, Asylberechtigte oder Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung), Ausnahmen sind möglich
- Vorliegen einer Behinderung nach dem Wiener Chancengleichheitsgesetz
- Vollendetes 3. Lebensjahr
Förderung und Kosten
Der FSW fördert die anerkannten Einrichtungen direkt, in dem er Zuschüsse zu deren Kosten leistet.
Für den Kindergartenbesuch des Kindes mit Behinderung müssen Sie eine Eigenleistung bezahlen. Diese beträgt 30 % der pflegebezogenen Geldleistungen (Pflegegeld). In besonderen Härtefällen kann die Eigenleistung auf 10 % der pflegebezogenen Geldleistungen reduziert werden.
Beratung und Anmeldung
Die MitarbeiterInnen des FSW-KundInnenservice beraten Sie gerne!
Bitte geben Sie beim Antrag auf Förderung unter beantragte Leistung „Kindergarten“ an.
Anbieter sind die folgenden privaten, spezialisierten Kindergärten:
• Therapie Institut Keil GmbH
• Verein Karl Schubert Schule für seelenpflegebedürftige Kinder und Jugendliche
Weitere Informationen über die Voraussetzungen, die Antragstellung etc. entnehmen Sie bitte der „Spezifischen Förderrichtlinie Kindergarten für Kinder mit Behinderung“.
Wir sind da, um für Sie da zu sein.
FSW-KundInnentelefon
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FSW-Beratungszentren
7 x in Wien
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