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Kindergarten

Für Kinder mit Behinderung gibt es – zusätzlich zu den Angeboten der städtischen Kindergärten der MA 10 – auch spezialisierte Kindergärten, in denen sie bestmöglich gefördert werden. Der FSW unterstützt den Kindergartenbesuch für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis maximal zum Beginn der Schulpflicht finanziell.

Voraussetzungen

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Wien
  • Österreichische Staatsbürgerschaft (EU-Bürger:innen, Asylberechtigte oder Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung), Ausnahmen sind möglich
  • Vorliegen einer Behinderung nach dem Wiener Chancengleichheitsgesetz
  • Vollendetes 3. Lebensjahr
Kosten

Förderung und Kosten

Der FSW fördert die anerkannten Einrichtungen direkt, in dem er Zuschüsse zu deren Kosten leistet.

Für den Kindergartenbesuch des Kindes mit Behinderung müssen Sie eine Eigenleistung bezahlen. Diese beträgt 30 % der pflegebezogenen Geldleistungen (Pflegegeld). In besonderen Härtefällen kann die Eigenleistung auf 10 % der pflegebezogenen Geldleistungen reduziert werden.

Vermittlung

Beratung und Anmeldung

Das FSW-Kund:innenservice berät Sie gerne!

Bitte geben Sie beim Antrag auf Förderung (PDF, 279 KB) unter beantragte Leistung „Kindergarten“ an.

Anbieter sind die folgenden privaten, spezialisierten Kindergärten:

• Therapie Institut Keil GmbH

• Verein Karl Schubert Schule für seelenpflegebedürftige Kinder und Jugendliche


Weitere Informationen über die Voraussetzungen, die Antragstellung etc. entnehmen Sie bitte der "Spezifischen Förderrichtlinie Kindergarten für Kinder mit Behinderung (PDF, 104 KB)".

Fördert. Stärkt. Wirkt.

FSW-Kund:innentelefon

01/24 5 24
täglich 8:00–20:00 Uhr

FSW-Beratungszentren

7 x in Wien
Mo–Fr: 8:00–15:00 Uhr