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Wohnungslosenhilfe

Der FSW kümmert sich um Menschen ohne Wohnung oder Obdach

Fördert. Stärkt. Wirkt.

In Wien bekommen Menschen ohne Obdach oder Wohnung die bestmögliche Unterstützung und Betreuung. Die im Fonds Soziales Wien (FSW) verankerte Wiener Wohnungslosenhilfe bietet gemeinsam mit Kooperationspartnern Beratung und Betreuung sowie passende Aufenthalts-, Schlaf- und Wohnplätze an. Ziel ist dabei stets eine geeignete Wohnform für ein möglichst selbstständiges Leben.

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Tageszentren & Straßensozialarbeit

Rückzugsräume, Beratung und Information weiter

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Akutunterbringung

Kurzfristige Wohnplätze mit unbürokratischem Zugang weiter

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Wohnen mit Betreuung

Unterstützung auf dem Weg in die eigenen vier Wände weiter

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Gesundheitsförderung

Medizinische Versorgung & Beratung weiter

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FSW-Winterpaket: Notquartiere & Wärmestuben

Zusätzliche Plätze in der kalten Jahreszeit weiter

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Diese Anlaufstellen unterstützen und beraten Sie

  • Beratungszentrum Wohnungslosenhilfe des FSW
    Im Beratungszentrum Wohnungslosenhilfe (bzWO) beraten FSW-Mitarbeiter:innen rund ums Thema Wohnungslosigkeit und informieren über Leistungen der Wohnungslosenhilfe sowie über Förderungen. Sie vermitteln obdachlosen und wohnungslosen Einzelpersonen, Paaren, Familien und Alleinerziehenden mit Kindern geförderte betreute Wohnplätze der Wiener Wohnungslosenhilfe, sofern die Voraussetzungen für eine Förderung gegeben sind.

    Lederergasse 25
    1080 Wien
    Tel.: 01 24 5 24
    Öffnungszeiten:
    Mo bis Fr: 8:00–15:00 Uhr
  • Tageszentren der Wiener Wohnungslosenhilfe
    Die Tageszentren der Wiener Wohnungslosenhilfe ermöglichen tagsüber den Aufenthalt in einem geschützten Raum. Die Mitarbeiter:innen beraten außerdem zu weiterführenden Angeboten der Wiener Wohnungslosenhilfe.
  • P7 – Wiener Service für Wohnungslose
    Das P7 ist eine Anlaufstelle für obdach- und wohnungslose Menschen in Wien. Die Sozialarbeiter:innen beraten in sozialen Notsituationen und bei drohender Wohnungslosigkeit, um bereits vorab eine Lösung zu finden. Im Rahmen des Winterpakets erfasst P7 in Kooperation mit dem FSW alle Nachtquartiersplätze und koordiniert die Platzvergabe.

    Wiedner Gürtel 10
    1040 Wien
    Tel.: 01/892 33 89
    Öffnungszeiten:
    Mo bis Fr: 8:00–18:00 Uhr
    Sa, So und an Feiertagen: 9:00–16:00 Uhr

  • Sozial- und Rückkehrberatung
    Für obdachlose EU-Bürger:innen bietet die Sozial- und Rückkehrberatung der Caritas mehrsprachige Beratung und Unterstützung in Notsituationen.

    Triester Straße 33/2. Stock
    1100 Wien
    Tel.: 01/522 07 13
    Öffnungszeiten
    :
    Mo, Mi und Do: 9:00–12:00 Uhr und 13:00–16:00 Uhr
    Di und Fr: 9:00–12:00 Uhr

Wir informieren,
beraten und begleiten Sie

FSW-Mitarbeiterin

Sie suchen einen Weg aus der Wohnungslosigkeit?

01/24 5 24
Montag bis Freitag: 8:00–15:00 Uhr

Kontaktmöglichkeiten anzeigen

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Eine Delogierung kommt nicht von heute auf morgen. Bitte warten Sie nicht zu, bis es soweit ist! Je früher Sie sich an die richtigen Beratungs- bzw. Unterstützungseinrichtungen wenden, desto eher können Sie den Verlust Ihrer Wohnung noch abwenden.

Beratungsstellen bei drohendem Wohnungsverlust:

FAWOS – Fachstelle für Wohnungssicherung

Die FAWOS (Fachstelle für Wohnungssicherung) ist die zentrale Anlaufstelle für alle BewohnerInnen von Privat- und Genossenschaftswohnungen, die vom Verlust ihrer Wohnung bedroht sind. Ziel ist der Wohnungserhalt.

MA 11 – Wiener Kinder- und Jugendhilfe

Anlaufstelle für BewohnerInnen von Gemeindewohnungen mit minderjährigen Kindern.

Sozialzentren der Magistratsabteilung 40

Anlaufstelle für BewohnerInnen von Gemeindewohnungen (ohne minderjährige Kinder): Beratung und Betreuung, sowie finanzielle Beratung durch entsprechendes Fachpersonal.

FSW Schuldenberatung

Kostenlose Beratung für in Wien wohnende verschuldete Privatpersonen: rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Schulden, Analyse der wirtschaftlichen Situation und Erarbeitung von Problemlösungsmöglichkeiten.

Anlaufstellen, wenn Sie Ihre Wohnung bereits verloren haben:

Beratungszentrum Wohnungslosenhilfe des FSW

Im Beratungszentrum Wohnungslosenhilfe beraten FSW-MitarbeiterInnen rund ums Thema „Wohnungslosigkeit“ und informieren über geförderte Leistungen der Wiener Wohnungslosenhilfe. Sie unterstützen obdachlose und wohnungslose Einzelpersonen, Paare, Familien und Alleinerziehende mit Kindern beim Organisieren betreuter Wohnplätze, sofern die Voraussetzungen für eine Förderung gegeben sind.

P7 – Wiener Service für Wohnungslose

Das P7 ist eine Anlaufstelle für obdach- und wohnungslose Menschen in Wien. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter beraten in sozialen Notsituationen und bei drohender Wohnungslosigkeit, um bereits vorab eine Lösung zu finden. Im Rahmen des Winterpakets erfasst P7 in Kooperation mit dem FSW alle Nachtquartiersplätze und koordiniert die Platzvergabe.

Wichtig ist, obdachlosen Menschen mit Respekt zu begegnen. Sie befinden sich in einer extremen Notlage. Die Ursachen für Obdachlosigkeit sind vielfältig und reichen von familiären Krisen über langjährige Arbeitslosigkeit bis hin zu gesundheitlichen Problemen.

Die Wiener Wohnungslosenhilfe bietet ein flächendeckendes und differenziertes Angebot, um obdachlosen Menschen rasch wieder ein eigenständiges Leben zu ermöglichen. Tageszentren und Beratungsstellen bieten unkompliziert erste, grundlegende Beratung und Unterstützung an. Der Folder „Erste Hilfe bei Wohnungslosigkeit“ informiert über die ersten und wichtigsten Anlaufstellen.

Während der Wintermonate (November–April) sind zusätzlich unsere KälteApp und das „Kältetelefon“ unter der Telefonnummer 01/480 45 53 in Betrieb. Nutzen Sie diese Services, wenn Sie in Wien einen womöglich obdachlosen Menschen im öffentlichen Raum wahrnehmen. Dann nehmen MitarbeiterInnen der Straßensozialarbeit Kontakt mit der Person aufnehmen. Gelingt es, obdachlose Menschen zu Sozialeinrichtungen zu vermitteln, ist ein erster wichtiger Schritt in Richtung professioneller Unterstützung getan.

In akut lebensbedrohlichen Situationen oder bei Gesundheitsgefährdung rufen Sie bitte die Rettung unter der Notfallnummer 144.

Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG) gilt seit 1. Juli 2018 und löste das bisherige Sachwalterrecht ab. Es soll zur Förderung der Selbstbestimmung von Menschen beitragen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind. Ziel ist die Erweiterung der Autonomie und Selbstbestimmung der Zielgruppe. Ausführliches Informationsmaterial finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz. Das Ministerium bietet unter anderem Infos in leichter Sprache, ein Glossar und Broschüren zum Download an.

Weitere Fragen und Antworten