Fahrtkostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel für gehörlose Menschen
Gehörlose Menschen erhalten vom FSW einen Kostenzuschuss zu einer aktuell gültigen Jahreskarte der Wiener Linien. Alternativ dazu können Sie einen Zuschuss zu einem aktuell gültigen KlimaTicket oder einem aktuell gültigen Top-Jugendticket erhalten.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Wien, oder mangels eines solchen gewöhnlicher Aufenthalt in Wien
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gemäß § 4 des Chancengleichheitsgesetzes Wien (CGW)
- Völlige Gehörlosigkeit
- Mindestalter: 15 Jahre
- Einkommen unter der 2,5-fachen Höhe des Mindeststandards nach der Verordnung zur Wiener Mindestsicherung (WMG-VO): Das Einkommen des:der Ehepartners:in bzw. eingetragenen Partners:in wird mitberücksichtigt. Hat eine:r der beiden Partner:innen ein Einkommen über der 2,5-fachen Höhe des Mindeststandards, wird die Jahreskarte bzw. das KlimaTicket nicht gefördert. Bei Alleinverdiener:innen oder in Familien mit Kindern erhöht sich die Einkommensgrenze.
Förderung und Kosten
Der FSW gewährt einen Kostenzuschuss zu einer Jahreskarte der Wiener Linien, einem KlimaTicket Ö (gültig in ganz Österreich), einem VOR KlimaTicket Metropolregion oder einem Top-Jugendticket. Der Zuschuss des FSW beträgt max. 100 % der Kosten einer ermäßigten Jahreskarte der Wiener Linien (bei Einmalzahlung). Wenn das gekaufte Jahresticket günstiger als die ermäßigte Jahreskarte ist, wird nur der tatsächlich gezahlte Betrag bezuschusst.
Der Kostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel ist eine freiwillige Leistung des Fonds Soziales Wien, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Eine gleichzeitige Förderung des Freizeitfahrtendienstes ist ausgeschlossen.
Beratung und Anmeldung
Das FSW-Kund:innenservice berät Sie gerne!
Bitte verwenden Sie den Antrag auf Fahrtkostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel für gehörlose Menschen. Legen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei. Die Entscheidung über den Antrag erhalten Sie schriftlich.
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