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Freizeitfahrtendienst

Ziel des Freizeitfahrtendienstes ist es, Menschen mit einer dauerhaften schweren Gehbehinderung die Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben in unserer Stadt zu ermöglichen.

Fahrtendienste (siehe Liste „Freizeitfahrtendienst – Anbieter im Überblick“) bringen Sie innerhalb der Wiener Stadtgrenze zum gewünschten Ziel und bei Bedarf später wieder zurück. Aus Kostengründen werden in erster Linie Sammelfahrten organisiert. Fahrten sind täglich zwischen 6:00 und 24:00 Uhr möglich (letzter Fahrtantritt 23:30 Uhr).

Sie können den Freizeitfahrtendienst nicht nutzen für

  • Fahrten zu einer medizinischen Behandlung, wenn es sich um eine Kassenleistung handelt. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihre Krankenkasse.
  • Fahrten zu einem Tageszentrum für Senior:innen. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihr Tageszentrum.
Voraussetzungen

Voraussetzungen

Um den Freizeitfahrtendienst nutzen zu können, benötigen Sie eine Berechtigungskarte, die Sie beim FSW unter folgenden Voraussetzungen beantragen können:

  • Hauptwohnsitz in Wien
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gemäß § 4 Abs. 2 des Chancengleichheitsgesetzes Wien (CGW)
  • Vorliegen einer dauerhaften schweren Gehbehinderung in Verbindung mit der Unzumutbarkeit den öffentlichen Personennahverkehr bzw. das eigene Fahrzeug zu nutzen
  • Monatliche Einkommensobergrenze von 1.500 Euro netto (ohne Anrechnung des Pflegegeldes)
    Hinweis: Für Personen, die nach dem Chancengleichheitsgesetz Wien leistungsberechtigt sind bzw. waren, kommt die Einkommensobergrenze nicht zur Anwendung.
  • Keine Unterbringung in einem Pflegehaus bzw. in einem Pensionisten-Wohnhaus mit Bezug einer Pflegeleistung
  • Vollendetes 14. Lebensjahr
Kosten

Förderung und Kosten

Der Freizeitfahrtendienst wird vom FSW gefördert. Pro Fahrt müssen Sie einen Selbstbehalt bezahlen (aktuell 2,40 Euro). Mit dem „Mobilpass“ (früher: Sozialpass) kostet eine Fahrt derzeit 1,20 Euro.

ACHTUNG: ab dem 1.7.2022 bezahlen Kund:innen ihren Selbstbehalt für die geförderte Fahrt nicht mehr direkt im Fahrzeug bei dem:der Fahrer:in. Stattdessen erhalten Kund:innen im zweiten Monat nach der Fahrt eine Kostenbeitragsvorschreibung vom FSW über die in Anspruch genommenen Fahrten des gesamten Kalendermonats.

Die Förderung des Freizeitfahrtendienstes ist eine freiwillige Leistung des Fonds Soziales Wien, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Eine gleichzeitige Förderung des Fahrtkostenersatzes für öffentliche Verkehrsmittel für blinde und sehbehinderte oder gehörlose Menschen ist ausgeschlossen.

Vermittlung

Beratung und Anmeldung

Das FSW-Kund:innenservice berät Sie gerne!

Alle Informationen finden Sie im kostenlosen Folder zum Freizeitfahrtendienst (PDF, 222 KB).

Bitte übermitteln Sie den Antrag auf Förderung des Freizeitfahrtendienstes für dauerhaft schwer gehbehinderte Menschen (PDF, 401 KB) gemeinsam mit dem Diagnoseblatt und den erforderlichen Beilagen per Post oder E-Mail an das FSW-Kund:innenservice, Beratungszentrum Behindertenhilfe.

Die Entscheidung über den Antrag wird Ihnen schriftlich zugestellt. Bei Erteilung einer Bewilligung erhalten Sie die Berechtigungskarte für den Freizeitfahrtendienst samt ausführlichen Informationen per Post zugesandt.


Fördert. Stärkt. Wirkt.

FSW-Kund:innentelefon

01/24 5 24
täglich 8:00–20:00 Uhr

FSW-Beratungszentren

7 x in Wien
Mo–Fr: 8:00–15:00 Uhr