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Fahrtendienst und Fahrtkostenersatz

Menschen mit Behinderung nach dem Chancengleichheitsgesetz Wien (CGW) können einen Fahrtendienst oder einen Fahrtkostenersatz beantragen, wenn sie regelmäßig vom Wohnort zu einer der folgenden Einrichtung fahren oder gefahren werden:

  • Eine nicht vom FSW anerkannte Tagesstruktur-Einrichtung (Informationen zu vom FSW anerkannten Tagesstruktur-Einrichtungen inklusive Mobilitätskonzept finden Sie unter „Tagesstruktur“.
  • Schule (sofern die MA 56 nicht der Kostenträger ist)
  • Kindergarten
  • Berufsqualifizierung

Fahrtendienst

Ein regelmäßiger Fahrtendienst vom Wohnort zur Einrichtung und zurück wird – im Bedarfsfall auch mit Begleitung – vom FSW gefördert, wenn die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln aufgrund der Behinderung nicht zumutbar ist. Die Beförderung erfolgt in behindertengerechten Fahrzeugen gemeinsam mit anderen Kund:innen. Der Fahrtendienst wird vom FSW organisiert. Welches Unternehmen die Fahrten im jeweiligen Fall übernimmt, gibt Ihnen nach Bewilligungserteilung das FSW-Kund:innenservice bekannt.

Fahrtkostenersatz:

Der FSW leistet unter bestimmten Voraussetzungen einen Ersatz für Fahrtkosten.

  • Öffentliche Verkehrsmittel: Wenn Sie regelmäßig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu Ihrer Einrichtung oder Berufsqualifizierung fahren, ersetzt der FSW die Kosten für eine Monatskarte. Schüler:innen erhalten nur dann einen Kostenersatz, wenn kein Anspruch auf ein Jugendticket besteht. Bei Bedarf können Sie für diese Fahrten auch Kostenersatz für die Fahrkarte einer notwendigen, von Ihnen zur Verfügung gestellten, Begleitperson erhalten.
  • Fahrt mit privatem PKW durch Angehörige: Übernehmen Angehörige die Beförderung mit dem PKW, weil eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln aufgrund der Behinderung unzumutbar ist, erhalten Sie einen Kostenersatz (ähnlich dem amtlichen Kilometergeld).

Fahrten zum Arbeitsplatz werden nicht vom FSW gefördert. Diese werden durch die Sozialversicherungsträger oder im Rahmen der persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz vom Sozialministeriumservice unterstützt. Fahrten zum Arzt oder zur Therapie werden durch die zuständige Krankenkasse gefördert.

Voraussetzungen

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Wien
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gemäß § 4 des Chancengleichheitsgesetzes Wien (CGW)
  • Besuch einer Einrichtung, in der Menschen mit Behinderung betreut werden
  • Kein anderer Kostenträger ist für die beantragte Leistung zuständig.
  • Bedarfserhebung durch den FSW
Kosten

Förderung und Kosten

Der FSW fördert den Fahrtendienst und den Fahrkostenersatz zur Gänze. Für Sie entstehen keine Kosten.

Vermittlung

Beratung und Anmeldung

Das FSW-Kund:innenservice berät Sie gerne!

Bitte geben Sie beim Antrag auf Förderung unter „Leistung“ eine der folgenden Möglichkeiten an:

  • Fahrtendienst
  • Fahrtbegleitung – Fahrtendienst
  • Fahrtkosten – Öffentliche Verkehrsmittel
  • Fahrtbegleitung – Öffentliche Verkehrsmittel
  • Kilometergeld

Weitere Informationen über die Voraussetzungen, die Antragstellung etc. entnehmen Sie bitte der Spezifischen Förderrichtlinie für Mobilitätsleistungen für Menschen mit Behinderung.

Fördert. Stärkt. Wirkt.

FSW-Kund:innentelefon

01/24 5 24
täglich 8:00–20:00 Uhr

FSW-Beratungszentren

7 x in Wien
Mo–Fr: 8:00–15:00 Uhr