Remobilisation
Ältere, nicht mehr im Erwerbsleben stehende Menschen, die nach einem Unfall oder einer Krankheit nicht zu Hause zurechtkommen würden, voraussichtlich aber keine dauerhafte Pflege brauchen, können zur Remobilisation zeitlich begrenzt – bis zu 92 Tage – in ein Wohn- und Pflegehaus ziehen. Das therapeutische Angebot in der Einrichtung soll sicherstellen, dass man anschließend wieder zu Hause leben kann. Es umfasst beispielsweise Training in Aktivitäten des täglichen Lebens, Heilgymnastik aber auch Anleitung zur Selbsthilfe.
Voraussetzungen für Remobilisation
Der Bedarf wird vom FSW-Kund:innenservice festgestellt.
Förderung und Kosten für Remobilisation
Der FSW fördert die Remobilisation. Die Höhe des Kostenbeitrags, der von den Kund:innen zu leisten ist, ist unter anderem abhängig von der Höhe des Einkommens und Pflegegeldes.
Beratung, Vermittlung und Anmeldung für Remobilisation
Das FSW-Kund:innenservice berät individuell und informiert über die passende Einrichtung.
Fördert. Stärkt. Wirkt.
FSW-Kund:innentelefon
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