Begleit- und Besuchsdienst
Für Menschen, denen es aufgrund von körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen schwerfällt, ihre Wohnung alleine zu verlassen, ist der Begleit- und Besuchsdienst da. Geschulte Betreuerinnen und Betreuer begleiten Sie zu vereinbarten Terminen während der Woche (an Werktagen von Montag bis Freitag), etwa zu Arztbesuchen oder dringenden Erledigungen in der Apotheke oder bei der Bank. Sollte aufgrund der Beeinträchtigungen keine Begleitung möglich sein, übernimmt der Begleit- und Besuchsdienst diese Tätigkeiten für Sie.
Voraussetzungen
Die MitarbeiterInnen des FSW-KundInnenservice stellen den individuellen Bedarf fest.
Kosten
Der FSW fördert den Begleit- und Besuchsdienst.
Der maximale Kostenbeitrag beträgt 15,20 Euro pro Stunde – abhängig vom Einkommen, der anrechenbaren Miete, dem Pflegegeld und dem Ausmaß der in Anspruch genommenen Leistung.
Beratung, Vermittlung und Anmeldung
Die MitarbeiterInnen des FSW-KundInnenservice beraten individuell und vermitteln eine passende Partnerorganisation.
Wir sind da, um für Sie da zu sein.
FSW-KundInnentelefon
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