Medizinische Hauskrankenpflege
In der Medizinischen Hauskrankenpflege arbeiten ausschließlich diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen. Diese Leistung unterstützt dabei, einen Spitalsaufenthalt zu verkürzen oder sogar zu vermeiden. Die Behandlung erfolgt nach Verordnung einer Ärztin/eines Arztes. Medizinische Hauskrankenpflege kann für 28 Tage in Anspruch genommen und nach ärztlicher Verordnung und chefärztlicher Bewilligung verlängert werden.
Voraussetzungen
Die Leistung erfordert eine ärztliche Verordnung.
Förderung und Kosten
Die Kosten für diese Leistung werden von der jeweils zuständigen Krankenkasse übernommen.
Beratung, Vermittlung und Anmeldung
Die MitarbeiterInnen des FSW-KundInnenservice beraten individuell und vermitteln eine passende Partnerorganisation.
Wir sind da, um für Sie da zu sein.
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