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Mitten in Wien: Beratung zu Pflege und Betreuung & Wohnungslosenhilfe – 7. bis 11. Oktober im Westfield Donau Zentrum. Mehr Infos.

Fragen und Antworten

zum Thema Leben mit Behinderung

Das Beratungszentrum Behindertenhilfe bietet in Wien Beratung und Unterstützung für alle Wiener:innen mit Behinderung an. Die Mitarbeiter:innen informieren Sie über Angebote und finanzielle Förderungen, beraten Sie und unterstützen bei der Organisation der benötigten Leistungen sowie beim Stellen des Antrages auf Förderung durch den FSW.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Infoblatt über das Beratungszentrum Behindertenhilfe (PDF, 200 KB).

Der FSW fördert verschiedene Organisationen, die Menschen mit Behinderung und deren Angehörige auf verschiedene Weise beraten, begleiten und unterstützen. Das Angebot dieser Beratungsstellen ist kostenlos.

Barrierefreie Wohnungen können Menschen ein selbstständiges Leben in ihren eigenen vier Wänden ermöglichen. Zum Teil lassen sich bestehende Wohnungen adaptieren, zum Teil gibt es Wohnungen, die bereits barrierefrei geplant sind. Bei Bedarf gibt es hier geförderte Angebote:

• Stadt Wien – Wiener Wohnen
Die Stadt bietet behindertengerechte Gemeindewohnungen an, die auf die besonderen Bedürfnisse abgestimmt sind.

• Magistratsabteilung 50 – Wohnbauförderung
Ist eine Wohnung behindertengerecht adaptierbar (Wohnungsadaptierung), so kann bei Bedarf eine Förderung durch die Magistratsabteilung 50 – Wohnbauförderung beantragt werden.

Grundvoraussetzung ist, dass Sie in Wien leben. Für die Inanspruchnahme einer Förderung aus dem Bereich Behindertenhilfe muss darüber hinaus eine Behinderung oder psychische Erkrankung vorliegen. Kinder erfüllen diese Voraussetzung auch dann, wenn mit solchen Beeinträchtigungen in absehbarer Zeit zu rechnen ist. Das Team des Beratungszentrums Behindertenhilfe informiert Sie gerne näher über die Anspruchsvoraussetzungen für die jeweiligen Leistungsangebote.

Der Behindertenpass ist ein Lichtbildausweis, der vom Sozialministeriumsservice ausgestellt wird. Seitens des FSW gibt es keine speziellen Angebote für Inhaber:innen eines Behindertenpasses. Mehr Informationen über den Behindertenpass finden Sie beim Sozialministeriumsservice.

Der Fonds Soziales Wien (FSW) unterstützt Menschen mit Behinderung bei einem möglichst selbstbestimmten Leben: Er fördert unter anderem Unterstützung im
Alltag, Mobilitäts- und Freizeitangebote, verschiedene Wohnformen, Bildung und Arbeit.

Beratung zu finanzieller Unterstützung bieten Ihnen:

- die MA 40

- die Pensionsversicherungsanstalt PVA (z. B. Pflegegeld)

- das Finanzamt (z. B. erhöhte Familienbeihilfe)

Unsere Kund:innen werden je nach Betreuungsbedarf einer Leistungsstufe von 1 bis 9 zugeordnet – von der stundenweisen Unterstützung bis zur Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Das soll sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung genau jenes Wohnangebot erhalten, das sie brauchen. Basis für die Einstufung ist das Begutachtungsergebnis des FSW-Casemanagements. Nähere Informationen können Sie als PDF downloaden (PDF, 623 KB).

Der FSW kontrolliert regelmäßig die Qualität der Einrichtung der Wiener Behindertenhilfe. Eine Vorgabe ist, dass Einrichtungen Gewaltschutzkonzepte haben müssen. Ein Gewaltschutzkonzept beinhaltet alle Maßnahmen einer Einrichtung, um Gewalt zu verhindern.

Darüber hinaus müssen Einrichtungen gewisse Gewaltvorfälle melden. Das ist in der «Ergänzenden spezifischen Richtlinie – Meldepflicht bei Vorfällen mit Gewalt der Wiener Behindertenhilfe» festgeschrieben.

Eine Zusammenfassung der Richtlinie in einfacher Sprache finden Sie im Infoblatt «Regeln für Einrichtungen der Wiener Behindertenhilfe bei Vorfällen von Gewalt» .

Der FSW fördert außerdem das Angebot der Agentur Sonnenklar – Drehscheibe Peer-Streitschlichtung um Gewaltprävention in der Wiener Behindertenhilfe zu verbessern. Nähere Information unter www.agentur-sonnenklar.at.

Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG) gilt seit 1. Juli 2018 und löste das bisherige Sachwalterrecht ab. Es soll zur Förderung der Selbstbestimmung von Menschen beitragen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind. Ziel ist die Erweiterung der Autonomie und Selbstbestimmung der Zielgruppe. Ausführliches Informationsmaterial finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz. Das Ministerium bietet unter anderem Infos in leichter Sprache, ein Glossar und Broschüren zum Download an.

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