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Fragen und Antworten

zum Thema Pflege und Betreuung

Die Stadt Wien sorgt dafür, dass ihre Bürger:innen unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten alle Pflege- und Betreuungsmaßnahmen in Anspruch nehmen können, die sie benötigen. Zur Verfügung stehen den Wiener:innen:

Wie viel Sie für eine bestimmte Pflege- und Betreuungsleistung bezahlen und wie hoch die Förderung durch den Fonds Soziales Wien ist, hängt z. B. von der Höhe des Pflegegelds, des Einkommens und der Miete ab. Die Mitarbeiter:innen des FSW-Kund:innenservice besprechen mit Ihnen und Ihren Angehörigen alle Möglichkeiten, berechnen die Kosten und vermitteln die passende geförderte Leistung. Informationen dazu finden Sie auch in der Broschüre „Pflege und Betreuung in Wien“ (PDF, 3 MB).

Das Beratungszentrum Pflege und Betreuung ist Teil des FSW-Kund:innenservice und bietet an mehreren Standorten in Wien Bera­tung und Unterstützung für alle Wiener:innen. Die Mitarbeiter:innen geben Informationen zu Pflege und Betreuung zu Hause sowie zu Wohn- und Pflegehäusern. Adressen und Öffnungszeiten finden Sie hier.

Der vom FSW geförderte Freizeitfahrtendienst ermöglicht Menschen mit einer dauerhaften schweren Gehbehinderung die Teilnahme am kulturellen und sozialen Leben in unserer Stadt. Für Fahrten zu Ärzt:innen oder zur Therapie kann kein Freizeitfahrtendienst beansprucht werden – dafür steht ein Vertragsfahrtendienst der Krankenkassen zur Verfügung. Weitere Informationen dazu erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.

Für Personen, die zu Hause gepflegt werden, gibt es finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses durch das Sozialministerium. Die Betreuung muss gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes erfolgen. Über Voraussetzungen, Höhe der Förderung sowie Anträge informiert das Sozialministeriumservice.

Seit 1. Jänner 2018 gibt es keinen Vermögensregress (Pflegeregress) mehr. Das heißt, dass die Sozialhilfeträger – in Wien ist das der Fonds Soziales Wien (FSW) – nicht mehr auf das Vermögen von Personen zurückgreifen, die in einer Wohn- und Pflegeeinrichtung betreut werden. Im Grundbuch eingetragene Pfandrechte werden gelöscht, laufende Exekutionen eingestellt. Der FSW arbeitet laufend daran, neueste rechtliche Erkenntnisse für seine Kund:innen umzusetzen.

Nicht von der Abschaffung des Pflegeregresses betroffen ist der Kostenbeitrag aus Einkommen und Pflegegeld. Dieser Kostenbeitrag ist von Kund:innen weiterhin monatlich zu bezahlen. Sollten nach Beendigung der Leistung noch Kostenbeiträge aus Einkommen und Pflegegeld offen sein, können diese weiterhin gefordert werden. Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten trägt in Wien der FSW.

Menschen, die in einer vom FSW anerkannten Wohn- und Pflegeeinrichtung leben und sich ihren Platz bislang selbst finanzieren, können einen Antrag auf FSW-Förderung stellen. Wenn die Förderkriterien erfüllt sind, kann eine Förderung in Anspruch genommen werden.

Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG) gilt seit 1. Juli 2018 und löste das bisherige Sachwalterrecht ab. Es soll zur Förderung der Selbstbestimmung von Menschen beitragen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind. Ziel ist die Erweiterung der Autonomie und Selbstbestimmung der Zielgruppe. Ausführliches Informationsmaterial finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz. Das Ministerium bietet unter anderem Infos in leichter Sprache, ein Glossar und Broschüren zum Download an.

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