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Rechtliche Grundlagen

Der Fonds Soziales Wien ist nach den Bestimmungen des Wiener Landes-Stiftungs- und Fondsgesetzes eine Rechtspersönlichkeit mit einem nicht auf Dauer gewidmeten Vermögen. Der Fonds Soziales Wien erbringt Aufgaben und Leistungen für die Gemeinde Wien, wobei er inhaltlich und finanziell der Kontrolle der Stadt Wien unterliegt.

Das Fonds-Vermögen darf nur für die in der Satzung (PDF, 6 MB) festgelegten Ziele und Zielgruppen verwendet werden und dient ausschließlich der Erfüllung gemeinnütziger Zwecke. Gemeinnützig bedeutet, dass die Allgemeinheit gefördert wird, die Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen steht im Vordergrund. Die Satzung des Fonds Soziales Wien wurde durch den Wiener Gemeinderat beschlossen.

In seiner Tätigkeit und Finanzgebarung wird der Fonds Soziales Wien vom Stadtrechnungshof der Stadt Wien, dem Rechnungshof der Republik Österreich und von Wirtschaftsprüforganen nach den Bestimmungen des Rechnungslegungsgesetzes kontrolliert.