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Weitere Regeln

  • Zwei nicht verwandte Einzelpersonen in einer Wohnung gelten nicht als Familie. Der finanzielle Beitrag beträgt in diesem Fall max. 50 Euro.
  • Bei einem Unterkunftswechsel während des Monats gilt:

Unterbringung bis zu 14 Tage

Unterbringung ab 14 Tagen

Mitglied:

halber Beitrag:

  • 25 Euro für eine Einzelperson
  • 50 Euro für eine Familie

Ersatzmitglied:

voller Beitrag:

  • 50 Euro für eine Einzelperson
  • 100 Euro für eine Familie

Die Beträge können auch bei mehreren Ein- und Auszügen während eines Monats nicht überschritten werden.

  • Auch Unterkunftgeber:innen, die selbst nicht in Wien gemeldet sind, aber eine Unterkunft in Wien zur Verfügung stellen, können einen Antrag stellen.
  • Für den Erhalt des Beitrags ist Voraussetzung, dass die untergebrachten Personen einen bestimmten Aufenthaltsstatus haben (siehe Leitlinie, Punkt 3. Voraussetzungen). Stellen Sie jedenfalls einen Antrag. Wir prüfen, ob diese Voraussetzung gegeben ist.