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Anträge von juristischen Personen


Juristische Personen, wie Unternehmen oder Vereine, schicken bitte ein E-Mail an bzgvs@fsw.at.

Folgende Angaben und Unterlagen sind notwendig:

  • Firmenname und Anschrift, UID-/ZVR-/Firmenbuchnummer
  • Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer der nach außen zur Vertretung befugten Person
  • Lichtbildausweis der nach außen zur Vertretung befugten Person
  • Bestandvertrag (z.B.: Miet-, Prekariums- oder Nutzungsvertrag). Kann ein solcher nicht mehr erbracht werden, ist von dem:der Antragsteller:in eine eigenhändig unterschriebene eidesstattliche Erklärung, dass während des Bezugszeitraums die Unterkunft im Rahmen der Grundversorgung zur Verfügung gestellt wurde, beizulegen.
  • Unterkunft (Straße, Hausnummer, Postleitzahl)
  • Angaben zu untergebrachten Personen (Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Zeitraum der Unterbringung von - bis)
  • IBAN für die Überweisung des finanziellen Beitrags als Teuerungsausgleich

Der:Die Antragsteller:in stimmt mit der Antragstellung per E-Mail verbindlich und unwiderruflich den Bedingungen zu:

  • Die Leitlinie für den Erhalt eines finanziellen Beitrags als Teuerungsausgleich wird anerkannt.
  • Die Angaben im Antrag sind richtig und vollständig. Es wird zur Kenntnis genommen, dass wissentlich unrichtige und unvollständige Angaben eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen können.
  • Ein finanzieller Beitrag als Teuerungsausgleich, der aufgrund unrichtiger und unvollständiger Angaben gewährt wurde, ist unverzüglich an den Fonds Soziales Wien zurückzuzahlen.
  • Unterlagen, die vom Fonds Soziales Wien als Nachweis der Voraussetzungen für die Gewährung des finanziellen Beitrags als Teuerungsausgleichs verlangt werden, sind unverzüglich vorzulegen.
  • Der Fonds Soziales Wien darf den zuständigen Organen des Fonds Soziales Wien, des Landes Wien und des Bundes, insbesondere auch den Rechnungshöfen des Landes und des Bundes, Einsicht in die vorgelegten Unterlagen gewähren.
  • Bei Nichtbeibringung der geforderten Unterlagen gelangt der finanzielle Beitrag als Teuerungsausgleich nicht zur Auszahlung bzw. wird dieser vom Fonds Soziales Wien zurückgefordert.

Nähere Informationen über die Voraussetzungen finden Sie in der Leitlinie.