Jahreskarte der Wiener Linien für Gehörlose
Der FSW übernimmt für gehörlose Menschen 50 % der Kosten für eine aktuelle Jahreskarte der Wiener Linien.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Wien
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gemäß § 4 des Chancengleichheitsgesetzes Wien (CGW)
- Völlige Gehörlosigkeit
- Mindestalter: 15 Jahre
- Kein Anspruch auf Fahrpreisermäßigung anderer Art (z. B. Jugendticket, Pensionistenkarte, Mobilpass- bzw. Sozialpassbegünstigte, Refundieren der Fahrtkosten durch Arbeitgeber oder andere Stellen)
- Einkommen unter der 2,5-fachen Höhe des Mindeststandards der Wiener Mindestsicherung unter Berücksichtigung des Steigerungsbetrages für Angehörige
Bei der Feststellung des Einkommens werden EhepartnerInnen bzw. eingetragene PartnerInnen einzeln bemessen. Liegt eines der beiden Einkommen über der 2,5-fachen Höhe des Mindeststandards, steht keine Fahrtbegünstigung zu. Hat eine oder einer von beiden kein eigenes Einkommen oder sind noch zu versorgende Kinder vorhanden, erhöht sich die Einkommensgrenze pro zu versorgender Person um den Steigerungsbetrag für Angehörige.
Förderung und Kosten
Der FSW übernimmt 50 % der Kosten für die Jahreskarte, 50 % der Kosten tragen Sie selbst.
Der Zuschuss zur Jahreskarte ist eine freiwillige Leistung des Fonds Soziales Wien, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Ein Zuschuss zur Jahreskarte schließt die gleichzeitige Förderung des Freizeitfahrtendienstes aus.
Beratung und Anmeldung
Die MitarbeiterInnen des FSW-KundInnenservice beraten Sie gerne!
Bitte legen Sie dem Antrag auf Förderung der Jahreskarte der Wiener Linien für Gehörlose Menschen alle erforderlichen Unterlagen bei. Die Entscheidung über den Antrag wird Ihnen schriftlich zugestellt.
Wir sind da, um für Sie da zu sein.
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