Jahreskarte der Wiener Linien für Sehbehinderte
Der FSW übernimmt für hochgradig sehbehinderte und blinde Menschen die Kosten für eine aktuelle Jahreskarte der Wiener Linien. Möglich ist darüber hinaus auch die Kostenübernahme für die Begleitperson einer blinden Person (wird auf der Jahreskarte vermerkt).
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Wien
- Diagnose Blindheit bzw. hochgradige Sehbehinderung nach der Verordnung zum Bundespflegegeldgesetz(BPGG) bzw. Wiener Pflegegeldgesetz (WPGG)
- Mindestalter: 6 Jahre
Förderung und Kosten
Sie nutzen die Wiener Linien kostenlos: Die Kosten für die Jahreskarte (gegebenenfalls auch für eine Begleitperson) übernimmt zur Gänze der FSW.
Die Förderung der Jahreskarte ist eine freiwillige Leistung des Fonds Soziales Wien, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Ein Zuschuss zur Jahreskarte schließt die gleichzeitige Förderung des Freizeitfahrtendienstes aus.
Beratung und Anmeldung
Die MitarbeiterInnen des FSW-KundInnenservice beraten Sie gerne!
Den Antrag müssen Sie direkt bei den Wiener Linien im Kundenservicecenter (U3-Station Erdberg) zusammen mit folgenden Unterlagen einreichen:
- Gültiger Lichtbildausweis
- Gültiger Meldezettel
- Nachweis der Blindheit bzw. schweren Sehbehinderung (z. B. Behindertenpass, Bestätigung der pflegegeldauszahlenden Stelle, dass Pflegegeld aufgrund der Blindheit bzw. hochgradigen Sehbehinderung bezogen wird. Der Pflegegeldbescheid ohne Angabe der Diagnose allein genügt nicht, da die Pflegestufe keine direkte Auskunft über die Art der Behinderung gibt).
- Zusätzlich ist ein Passfoto mitzubringen
Das Kundenservicecenter der Wiener Linien steht Ihnen für weitere Informationen und Fragen zur Verfügung.
Wir sind da, um für Sie da zu sein.
FSW-KundInnentelefon
01/24 5 24
täglich 8:00–20:00 Uhr
FSW-Beratungszentren
7 x in Wien
Mo–Fr: 8:00–15:00 Uhr