Sie beziehen seit 1. Jänner 2025 Pflege und Betreuung zu Hause bzw. Tagesbetreuung:
Ihre Kostenbeitragsvorschreibung "Pflege und Betreuung" bzw. "Tagesbetreuung" ab 1.1.2025
Auf der Kostenbeitragsvorschreibung finden Sie alle Informationen zu Ihren Leistungen, wie z. B.
- welche Leistungen Sie wie oft erhalten
- was die jeweilige Leistung tatsächlich kostet
- welchen Teil der Fonds Soziales Wien fördert
- welchen Teil Sie bezahlen
Anhand eines Musterbeispiels erklären wir Ihnen die einzelnen Positionen auf Ihrer Vorschreibung.
Ihre Vorschreibung ohne zusätzliche Förderung

Ihre Vorschreibung (PDF, 2 MB) zeigt Ihnen Ihren Kostenbeitrag im Überblick. Sie sehen, wie sich Ihr Kostenbeitrag zusammensetzt. Auch eventuelle Gutschriften sind hier angeführt.
Ihre Detail-Vorschreibung (PDF, 2 MB) listet die einzelnen Leistungen im Detail auf. Sie sehen unter anderem, welche Leistungen Sie wie oft und zu welchen Kosten und mit welchen Förderungen erhalten.
Ihre Vorschreibung mit zusätzlicher Förderung

Ihre Vorschreibung (PDF, 127 KB) zeigt Ihnen Ihren Kostenbeitrag im Überblick. Sie sehen, wie sich Ihr Kostenbeitrag zusammensetzt. Auch eventuelle Gutschriften sind hier angeführt.
Ihre Detail-Vorschreibung (PDF, 127 KB) listet die einzelnen Leistungen im Detail auf. Sie sehen unter anderem, welche Leistungen Sie wie oft und zu welchen Kosten und mit welchen Förderungen erhalten.
Ihre Kontoinformation (PDF, 127 KB) erhalten Sie, wenn Zahlungen offen sind.
Fragen & Antworten zur Berechnung
Der individuelle Kostenbeitrag ist von Fall zu Fall unterschiedlich.
Für die Berechnung Ihres Kostenbeitrags sind folgende Faktoren ausschlaggebend:
- Ihr Einkommen
- Ihr Pflegegeld
- Ihre Miet- und Wohnkosten
- Ihre Unterhaltsverpflichtungen und Unterhaltsansprüche
- Die Art und Anzahl der in Anspruch genommenen Leistungen.
Haben Sie die Nachweise über Einkommen, Pflegegeld und Wohnkosten bei der Hand? Dann können wir Ihnen den Kostenbeitrag berechnen.
Genaue Informationen zur Berechnung Ihres Kostenbeitrags finden Sie hier.
Der FSW zahlt die Kosten für Leistungen direkt an die anerkannten Einrichtungen.
Für jede Leistung legt der FSW jährlich einen Tarif fest, der die vollen Kosten für die Leistung abdeckt. Der Tarif ist so berechnet, dass die Einrichtung mit diesem Betrag die Leistung qualitätsvoll und gleichzeitig wirtschaftlich erbringen kann.
Dadurch haben unterschiedliche Leistungen unterschiedliche Tarife.
Auch gleiche Leistungen können bei verschiedenen Einrichtungen unterschiedlich viel kosten. Gründe für die Unterschiede in den Tarifen können z. B. sein:
- Das Personal: Wie viele Mitarbeiter:innen mit welcher Ausbildung und welchem Gehalt dort arbeiten
- Die Größe der Organisation
- Die Sachkosten, z. B. die Miete der Räumlichkeiten
Unabhängig von Ihrer Einkommenssituation fördert der FSW einen Teil der Leistungseinheiten zur Gänze. Das heißt, für diese Einheiten fällt kein Kostenbeitrag für Sie an.
Basis für die Berechnung der Freieinheiten ist die Anzahl der Leistungseinheiten, z. B. Stunden oder Tage, die Sie in dem Monat in Anspruch genommen haben.
- Heimhilfe: Jede dritte Stunde ist kostenbeitragsfrei.
- Hauskrankenpflege: Jede dritte Stunde ist kostenbeitragsfrei.
- Besuchsdienst: Jede dritte Stunde ist kostenbeitragsfrei.
- Mehrstündige Alltagsbegleitung: Sie zahlen für jede vierte Stunde einen Kostenbeitrag. Das bedeutet: die ersten drei Stunden sind kostenbeitragsfrei, die fünfte bis siebente Stunde ist kostenbeitragsfrei usw.
- Tageszentrum: Sie zahlen nur für jede vierte Stunde einen Kostenbeitrag. Das bedeutet: die ersten drei Stunden sind kostenbeitragsfrei, die fünfte bis siebente Stunde ist kostenbeitragsfrei usw.
- Tageshospiz: Die erste Viertelstunde pro Besuchstag ist kostenbeitragspflichtig.
- Betreuung mit Fahrt – Tageszentrum: Sie zahlen für jede zweite Fahrt einen Kostenbeitrag.
- Senior:innenwohngemeinschaft – Basispaket: Jeder siebente Tag ist kostenbeitragsfrei.
- Essen auf Rädern – Zustellung: Jede zweite Zustellung ist kostenbeitragsfrei.
- Wäscheservice – Zustellung: Jede zweite Zustellung ist kostenbeitragsfrei.
Ihnen müssen 86,2 Prozent vom Mindeststandard nach dem Wiener Mindestsicherungsgesetz und Ihre tatsächlichen Miet- und Wohnkosten bleiben. Das sind 1.060,17 Euro plus Miet- und Wohnkosten (Stand 2026). Wenn Ihr Kostenbeitrag höher wäre, erhalten Sie automatisch eine zusätzliche Förderung. Sie müssen diese nicht extra beantragen.
Zusätzliche Förderung bedeutet, wir vermindern den Kostenbeitrag so, dass Ihnen der Betrag von 1.060,17 Euro plus Ihre Miet- und Wohnkosten (Stand 2026) bleiben.
Information zur Berechnung des Kostenbeitrags:
- Informationen zur Berechnung des Kostenbeitrags für Pflege und Betreuung zu Hause (PDF, 102 KB)
- Information zum Kostenbeitrag für Pflege und Betreuung – Wohnkosten in Miete (PDF, 73 KB)
- Information zum Kostenbeitrag für Pflege und Betreuung – Wohnkosten im Haus- und Wohnungseigentum (PDF, 64 KB)
Förderrichtlinien zum Kostenbeitrag:
- Berechnung des Kostenbeitrages für extramurale Pflege und Betreuung (PDF, 360 KB)
- Zusätzliche Förderung zur Berechnung des Kostenbeitrages für extramurale Pflege und Betreuung (PDF, 250 KB)
Antrag auf Ratenzahlung:
Haben Sie noch Fragen zu Ihrem Kostenbeitrag?
Sie erreichen uns täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr unter 01/24 5 24.
